Sonntag, 27. September 2009

Eine erfreuliche Entwicklung


Nachdem das größte Tierheim Europas in Berlin sich entschlossen hat, Gästen nur noch vegetarische Verpflegung anzubieten, und dafür vom Vegetarierbund Deutschland (VEBU) eine »Auszeichnung für vorbildlich konsequenten Tierschutz" erhielt, haben bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes (DTB) vor einer Woche alle Landesverbände des DTBs einstimmig eine Empfehlung an die angeschlossenen Tierheime abgegeben, in Zukunft bei öffentlichen Veranstaltungen auf Fleischgerichte zu verzichten, was hier erfreut als kurze Notiz in einem Satz am Rande erwähnt sei.

Mehr dazu: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Donnerstag, 24. September 2009

Du sollst töten

Heute morgen kam ich erst an Soldaten vorbei, die ihren Übungsmarsch absolvierten, dann an einem Militärfahrzeug, von dem aus die marschierenden Soldaten mit Getränken und Äpfeln versorgt wurden.

Ich dachte an Szenen zurück, als ich selbst noch Soldat war. Statt eines Getränkeversorgungswagens fuhr bei unseren Märschen ein Sanitätswagen hinter uns her, der jene aufsammelte, die unterwegs umgekippt waren. Statt Äpfeln gab es einen gebrüllten Anschiss und den Befehl zum Laufschritt, wenn wir zu langsam waren...

Noch während meiner Wehrdienstzeit habe ich übrigens nach acht Monaten Soldatendasein den Dienst an der Waffe verweigert. Vor 25 Jahren war das nicht ganz einfach. Es begann ein Weg durch die Instanzen mit entwürdigenden Auftritten vor Gewissensprüfungskomitees.

Glücklicherweise ist das heute anders. Zumindest in diesem Punkt hat der Staat ein wenig mehr Respekt vor Würde und Überzeugung eines Menschen gelernt.

Die grundsätzliche Verpflichtung aber ist geblieben (Zivil- und Ersatzwehrdienst bleiben subsidiär, Art. 12a Grundgesetz, § 1 Wehrpflichtgesetz).

Mit 18 Jahren unterliegen die Heranwachsenden in aller Regel noch dem staatlichen Jugendstrafrecht, gelten als noch nicht erwachsen und reif genug, um sich über Recht oder Unrecht eines Handelns wie das Töten eines Menschen gänzlich im Klaren zu sein. Im selben Alter jedoch weist der Staat sie an und trainiert sie darauf*, andere Menschen gegebenenfalls in seinem Auftrag zu töten. Denn das ist Teil des soldatischen Auftrags, und seit Jugoslawien oder Afghanistan längst auch für die Soldaten des "Nachkriegsdeutschlands" kein Abstraktum mehr. Zu jung, um für eine zivile Tötung vor Staat und Gesellschaft voll verantwortlich zu gelten, aber alt genug, um staatlich und gesellschaftlich legitimiert zu töten.

Vom Wehrdienst befreit sind übrigens ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses, Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben, und hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht (§ 11 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz). Wer also das 5. Gebot ("Du sollst nicht töten") einhalten will, dem Nazarener und seiner Bergpredigt nachfolgen möchte, Jain oder Buddhist ist, aber kein ordinierter oder hauptamtlich tätiger Geistlicher ist, darf zwar nicht gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Art. 4 Abs. 3 GG), er unterliegt jedoch weiterhin grundsätzlich der Wehrpflicht (und muss ggf. Ersatzdienst leisten). Denn die genannten ordinierten bzw. hauptamtlichen Geistlichen sind nicht wegen ihres Glaubens befreit (welcher schließlich für Geistliche wie für "Laien" derselbe ist), sondern wegen ihres Amtes.

Für Staat und Gesellschaft macht es eben durchaus einen Unterschied, ob man ein Leben vor und für Gott amtlich führt oder nicht. Fast scheint es wie eine Absprache weltlichen und geistlichen Amtes: "Lehre du sie töten, ich lehre sie beten. Befreie du mich von der Pflicht vor dem Staate, ich befreie dich von der Pflicht vor Gott." Doch das sei - noachidisch-naiv wie immer bei Mentio - nur am Rande erwähnt.


*Das militärisch übliche Schießen auf "Pappkameraden" bedeutet psychologisch übrigens eine Konditionierung zur Reduzierung der Anwendungs-Hemmschwelle; m.a.W.: Je öfter man auf menschliche Erscheinungsbilder aus Pappe schießt (oder in Geländeübungen mit geschossloser Übungsmunition auf die als Feinde eingeteilten Kameraden), desto leichter fällt im Ernstfall das Schießen auf menschliche Erscheinungsbilder aus Fleisch und Blut, also das reale Töten. In der Diskussion um Gewaltspiele am Computer oder um den Paintball-"Sport" und Zusammenhänge mit Amokläufen spielt dieser unbewusste Trainingseffekt auf die Psyche junger, meist noch ungefestigter Heranwachsender eine Rolle. Dieselbe Konditionierung nutzt der Staat für dieselben Heranwachsenden in der Ausbildung zu Soldaten.

Montag, 14. September 2009

Mindestens haltbar bis ... morgen.

Und dann war da noch der Mann, der glaubte, die Zeit bliebe stehen, wenn er seine Uhr nicht mehr aufzöge...


Foto: Noah 2009

Was für ein Wahnsinn. Wie oft schreiben Blogger sich die Finger wund über Dinge, die ihnen wichtig scheinen, investieren für so manchen Artikel viel Zeit und Arbeit, vielleicht auch mal Herzblut, und schon nach kurzer Zeit verschwinden die kostbar verworteten Gedanken auf Nimmerwiedergelesen in einem Null-Hit-Archiv-Widget oder gar nach Betätigen des Lösch-Buttons der gesamte Blog im Daten-Nirwana.

Dabei stellt so mancher Blog eine wirklich interessante, anregende, lesenswerte und nicht selten zeitlose Material- und Gedankensammlung dar, deren Untergang sehr bedauerlich wäre*.

Aber so ist das nunmal, in unserer schnelllebigen Zeit. Und schließlich wissen Blogger ja, was sie tun.

Doch auch das ist ein nur am Rande erwähnter Gedanke.


*Was nicht für Mentio gilt, aber durchaus für Blogs, wie sie sich auch in der Blogroll von Mentio befinden.

Sonntag, 13. September 2009

Das unterste Wesen der Kaste

"Versucht mal zu sehen, zu erkennen und zu verstehen."


Es ist nun fast ein Jahr her, dass Mentio sich gegen behördliche Tötunganordnungen aussprach und eine Lanze für die Ratten brach ("Das fünfte Gebot"). Immer wieder auf's Neue in Gedanken bei der Arche-Fracht entdeckte der Mentionist soeben bei PAKT einen Artikel, der in seiner Direktheit und Wortwahl Freude macht und der an dieser Stelle am Rande erwähnt sei:


Ratten

Ein Tummelplatz für Ratten; instinktiver Ausdruck negativer Wertschätzung und Indikation der größtmöglichen Schmutzansammlung in widerwärtigster Weise. Ausdruck infernalischen Hasses. Von Leuten, die Tierschutz selektiv oder garnicht wahrnehmen, etwa dem bundesdeutschen Fernsehen. Und immer erneut von Leuten, die sich als unfähig erweisen, ihrer eigenen Wahrnehmung unbelastet zu vertrauen. Ratten sind mit die saubersten Säugetiere, die auf diesem Planeten vorhanden sind. Bar jeglichen Geruches essen sie weder Leichen, wie immer wieder wollüstig unterstellt, noch leben sie zufrieden inmitten von Schmutz, der ausschliesslich von Menschen angehäuft wird. Ratten sind die sozialsten Lebewesen unter uns und würden ihre Alten niemals in das Heim entsorgen, noch kämen sie auf die Idee, ihre eigene Welt zu zerstören. Sie sind hochintelligent, lern- und anpassungsbereit, freundlich, treu und tolerant, ausserordentlich dankbar für kleinste Aufmerksamkeiten. Versucht mal zu sehen, zu erkennen und zu verstehen. Und versucht mal, nicht die Hasskampagne der Tierversuchler zu unterstützen. Alles, was die Ratte wünscht, ist als Tier unter Tieren anerkannt und nicht verteufelt zu werden.

Kabel 1 strahlte eine bemerkenswerte Dokumentation über die Ratte, über ihre wissenschaftliche Erforschung implizit derer geistiger und körperlicher Fähigkeiten aus, die eher sparsam mit den üblichen Vorurteilen und Hass- und Hetzeindrücken gemäß der dem Fernsehen immanenten Ideologie untermalt wurde, was geradezu ein Novum darstellt. Erfrischend, dass einmal ein Tierversuchler das Versuchsobjekt Ratte eindringlich verteidigte und deren Vorzüge und Wahrheiten herausstellte, während der Sender sich bemühte, das sorgsam im Sinne der Tierversuchswissenschaft über Jahrzehnte aufgebaute Ekelbild des Tieres nicht zu sehr beschädigen zu lassen und dieses mit von der Zuchtanstalt bereitwillig gelieferten Rattenhorden und der stets präsenten Kanalröhre, einschließlich der üblichen Hysterietante, die zwar nichts Gescheites zu sagen hatte, aber ausgiebig zu Wort und Mime kommen durfte. Auch der Verweis, dass Ratten Schnupfen bekommen könnten, durfte freilich nicht fehlen. Und natürlich wurde der stereotype Arztbesuch angemahnt, im Falle eines Bisses. Die Argumente sprachen gegen den Sender. Aber ein Bild ersetzt tausend Worte und bleibt dauerhaft prägnant. Auf der relevanten Webseite wurde, wie nicht anders zu erwarten, auch sofort zu Gegenmaßnahmen gegriffen und dem Zuschauer die Vernichtung der Pest mit den aktuell modernsten Giften der Industrie nahegelegt. Dass der Ratte, als meistverbrauchtem Versuchsobjekt, nunmehr zumal mit Denk- und Empfindungsvermögen, in ihrer Eigenschaft als Wohltäter des Menschen speziell von der tierversuchsgläubigen Presse Dank zu schulden wäre, kommt dieser nicht in den Sinn und wäre auch geschäftsschädigend.

Die Gründe liegen auf der Hand. Würde der Ratte die Publizität und Zuneigung des Hundes zuteil, wären Tierversuche im gegebenen Stil und Umfang in China möglich, nicht aber mehr hier. Insofern liegt das APE-Projekt, das die Versuche an Affen aufgrund deren Ähnlichkeit zum Menschen als ersten Schritt in der Eindämmung der ausufernden Tierversuche, speziell in der Grundlagenforschung, verbieten will, falsch. Der Affe liegt zu nahe am Menschen, als dass ein Versuchsverbot an diesem zu einer Übertragung auf die anderen Versuchstiere führen würde. Eine Identifizierung mit diesen bliebe aus. Der Schlüssel zur Eindämmung der Tierversuche aus ethischer Perspektive ist die Ratte als unterstes Wesen der Kaste, mit dem beliebig verfahren werden darf, bei bestem Gewissen. Im wohlverstandenen Interesse des Tierschutzes muss es mithin liegen, die Ratte zu einem liebenswerten und verständlichen Wesen umzustilisieren und in der Öffentlichkeit als solches zu präsentieren, um die Dummgläubigkeit ein wenig einzudämmen.

Bernd-Wolfgang Meyer

PAKT

Der vergessene Schatz

In unserem Viertel befand sich nach dem Krieg ein Barackenlager. Die Lagerstraße verlief damals genau über das heutige Grundstück, auf dem 1949/50 unser kleines Häuschen für den damaligen Rechtspfleger des hiesigen Amtsgerichtes errichtet wurde.

Vielleicht spielten zuvor auf dieser Lagerstraße ein paar Flüchtlingskinder mit ihren Schätzen: Murmeln aus Ton. Ein kleiner Junge übersah wohl eine seiner Murmeln, als seine Mutter ihn rief. So blieb die Murmel dort liegen...

Ich weiß nicht mehr, ob es nun in meiner in den vergangenen drei Wochen für die Kellerwandsanierung ausgeschaufelten Arbeitsgrube war, oder in einer der Arbeitsgruben unseres Schäferhundes Zoltan im Garten, jedenfalls fand ich diese Murmel aus Ton.



Unwillkürlich fiel mir ein Buch ein, das mich als junger Jugendlicher sehr bewegt hatte: "Ein Sack voll Murmeln" von Joseph Joffo.

Es erzählt die Geschichte des zehnjährigen Juden Joseph Joffo, der während des Zweiten Weltkriegs zusammen mit seinem zwölfjährigen Bruder Maurice durch Frankreich flieht. 1941, als Paris von den Deutschen besetzt ist, sind alle Juden gezwungen, den gelben Stern zu tragen. Joseph und Maurice können nicht zur Schule gehen. Ohne die Eltern treten sie ihre lange Flucht an...

Wenn Sie auf einem Flohmarkt oder in einem Antiquariat dieses Buch einmal entdecken, dann sollten Sie unbedingt zugreifen und es lesen.

Ich selbst habe als Kind auch noch auf der Straße mit Murmeln gespielt. Sie waren aus Glas, bunt, und wahre Schätze. Damals wusste ich nicht, dass nur etwas mehr als zwei Jahrezehnte zuvor da mal irgendwo ein kleiner Junge war, dessen Schätze Murmeln aus Ton waren, und er wohl einen dieser Schätze vergaß, als seine Mutter ihn rief.

Heute ist es diese Murmel aus Ton, die mir ein kleiner Schatz ist, und die mich daran erinnert, wie brüchig doch die äußere Sicherheit unseres Lebens sein kann. Doch das sei nur am Rande erwähnt.

Samstag, 12. September 2009

Es werde Licht

Licht ist in der biblischen Schöpfungsgeschichte nach der Erschaffung von Himmel und Erde das erste Werk Gottes (1. Mose 1, 3). Von der Sumerern (Utu) über die Inka (Inti), Kelten (Sulis, Lugh) und Japaner (Amaterasu) bis zu den Altgriechen (Helios, Apollon) und Ägyptern (Horus, Ra, u.a.) hatten viele Kulturen über den ganzen Erdkreis ihre Sonnengötter und Götter des Lichts.

Das Licht hat bis heute seine Bedeutung in den Religionen der Welt behalten. Man denke an religiöse Lichterfeste, wie Chanukka (das jüdische Lichterfest) oder Diwali (das hinduistische Lichterfest). Für die Christen ist Christus das Licht der Welt, die Esoterik hat ihre Lichtarbeiter und Kinder des Lichts, der Buddhismus spricht von Erleuchtung, im Koran wird Allah "der Erleuchtende [/das Licht] von den Himmeln und der Erde" genannt (Sure 24 "Das Licht", 35), usw. usf.


Foto: Noah 2009


Die kultische Verehrung des Lichts mag erklärbar sein mit bis zu unseren frühen Vorfahren reichenden, uralten Wurzeln. Licht und Wärme der Sonne, ihre Bestimmbarkeit über das Jahr hinweg und ihre wetterbedingte Unberechenbarkeit über kürzere Zeiträume war vor allem für die Anfänge des Ackerbaus und damit verbunden für die Entstehung kultisch-religiöser Zuordnungen in archaisch-magisch-animistischem Bewusstsein von entscheidender Bedeutung.

Doch auch anderen "Lichterscheinungen" wird vielfach eine spirituelle Dimension verliehen. Man denke an das "göttliche Licht am Ende des Tunnels" bei einer Nahtodeserfahrung, oder an das in Meditationserfahrungen einfließende Licht durch das "Dritte Auge" - das hell-sichtige Organ der Wahrnehmung, das Symbol der Erleuchtung, welches auch im Koran ("Man kann nur mit dem 'Basiret' das Licht sehen, das Gott dir gibt") und im Neuen Testament der Bibel ("erleuchtetes Auge des Herzens", Epheser 1, 18) beschrieben wird, und in den mystischen Traditionen eine besondere Bedeutung hat.

Sogar der Teufel hat Sehnsucht nach Licht und Wärme. So zündet er sich in seinem Zuhause ein gemütliches Feuerchen an. An manchen kalten Tagen würde der Mentionist gerne zur Hölle fahren. Aber irgendwie kann er das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, denn dieses Höllenfeuer hat bestimmt einen recht hohen, klimaschädlichen CO2-Ausstoß. Vielleicht ist ja der Teufel sogar für den gesamten Klimawandel verantwortlich. Doch das sei nur am Rande erwähnt.

Freitag, 11. September 2009

Reibung



Ein wenig Muße, ein wenig Geduld, ein wenig Gefühl für Balance. Aus den Steinen entsteht ein Bild.

So kann es auch gehen mit den Steinen unseres Lebensweges.

Ein großer Regen, eine Welle. Das Bild zerfällt.

So ist das Leben.


Mit Zement verfestigt stände das Bild wohl noch immer. Aber das wäre unspannend. Am See, wie im Leben. Das sage ich aber nur, weil ich keinen Zement dabei hatte. Doch das sei nur am Rande erwähnt.

Donnerstag, 10. September 2009

Hinsehen statt Wegsehen

In der Mentio vom 5. Juli 2009 hatte der Mentionist das Projekt Pig-Vision vorgestellt und am 1. September nochmals am Rande erwähnt (Zensur bei YouTube). Nun droht ein vorzeitiges Ende:

"Grund ist, dass wir gerade die geplanten Zwischenziele der Kampagne pig-vision mit den aktuellen Resultaten verglichen haben. Das Ergebnis ist ernüchternd bis enttäuschend: Fallende Zugriffszahlen und zurückgehende Aktivität auf den meisten Social-Networks, auf denen pig-vision vertreten ist. Anscheinend sind doch nur deutlich weniger Menschen bereit, sich für das Schicksal der beiden Ferkeln Jackpot und X15 zu interessieren, als wir dachten. Für uns bedeutet das jetzt Grund zum Handeln: wir überlegen konkret, diese Kampagne zu beenden. Die eingeplanten Ressourcen von Zeit und Geld würden dann eben für andere Projekte genutzt werden."

Pig-Vision


Mentio schließt sich dem Aufruf von Pig-Vision an: Verbreiten Sie die Kampagne soweit Sie können. Laden Sie Menschen, die sich für diese Geschichte interessieren könnten, auf die Website oder in die Gruppen ein. Leiten Sie die Fotos und Videos an Menschen weiter, die sich aus Ihrer Sicht schon lange mal damit beschäftigen sollten.

Was in diesem Lande legal, durch ethisch höchst fragwürdige gesellschaftliche Konventionen gedeckt und mit ökonomischen "Sachzwängen" begründet, geschieht, sollte wenigstens denjenigen bekannt und bewusst sein, welche dieses Geschehen mit ihrem Kauf- und Konsumverhalten erst ermöglichen und aufrecht erhalten. Und das ist die große Mehrheit der bundesdeutschen Verbraucher. Wie sich der Einzelne am Ende entscheidet und aus welchen Gründen, sein Verhalten und Leben zu ändern oder nicht, bleibt ihm selbst überlassen. Da aber davon leidensfähige Lebewesen abhängig sind, die selbst keine Wahl haben, sollte zumindest moralisch die Verantwortung eingefordert werden dürfen, die Entscheidung mit ausreichendem Wissen und voller Bewusstheit zu treffen.

Wie der Mensch realiter ist, weiß natürlich auch der Mentionist. Doch das sei nur am Rande erwähnt.

Dienstag, 8. September 2009

Septemberrose

Ein arbeitsreicher Bürotag. Feierabend. Schnell nach Hause. Hastig eine Dosensuppe löffeln. Den zerschlissenen Blaumann anziehen. Wie jeden Tag seit 2 Wochen. Ab in's matschige Erdloch. Kellerwandsanierung. Dann, beim Reinigen der Maurerkelle, dieses Bild...




Diese Rose hatte der heutige Tag nur ganz am Rande erwähnt. Und doch, bei all den wichtigen, geschäftigen Dingen heute, war sie, die schweigsame Rose im spätsommerlichen Abendlicht, das Wichtigste.

Montag, 7. September 2009

Die bedingte Lizenz zum Töten

Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 09.07.2008 ( Az. 9 A 14/07) zur Planfeststellung für die Nordumfahrung von Bad Oeynhausen (Lückenschluss A 30) u.a. entschieden, dass der Tatbestand des Tötungsverbots gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [1] bei der Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr nur dann erfüllt ist, wenn sich durch das Straßenbauvorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Zitat:

"Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG ist individuenbezogen. Dabei ist dieser Tatbestand nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns - hier: der Zulassung eines Straßenbauvorhabens - erweist (EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs.C-103/00 - Slg. 2002, I-1163 und vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I-9017; vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ). Dass einzelne Exemplare besonders geschützter Arten durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen zu Schaden kommen können, dürfte indes bei lebensnaher Betrachtung nie völlig auszuschließen sein. Dies gilt sowohl für die (erstmalige) Aufnahme von Straßenverkehr im Gefolge der Zulassung eines neuen Verkehrswegs in einem bislang (an diesem Ort) nicht von einer Straße durchzogenen Naturraum als auch für die Zunahme von Verkehr beim Ausbau einer vorhandenen Straße. Solche kollisionsbedingten Einzelverluste sind zwar nicht "gewollt" im Sinne eines zielgerichteten "dolus directus", müssen aber - wenn sie trotz aller Vermeidungsmaßnahmen doch vorkommen - als unvermeidlich hingenommen werden. Wäre der Tatbestand des Tötungsverbots bereits bei der Kollision eines Einzelexemplars mit einem Kraftfahrzeug erfüllt, könnten Straßenbauvorhaben stets und ausschließlich nur noch im Wege einer Befreiung (§ 62 BNatSchG a.F.) oder in Anwendung von § 42 Abs. 5 bzw. § 43 Abs. 8 BNatSchG n.F. zugelassen werden. Damit würden diese nach dem artenschutzrechtlichen Regelungsgefüge als Ausnahmen konzipierten Vorschriften zum Regelfall. Ihren strengen Voraussetzungen würde eine Steuerungsfunktion zugewiesen, für die sie nach der Gesetzessystematik nicht gedacht sind und die sie nicht sachangemessen erfüllen können. Ein sachgerechtes Verständnis des Gesetzes führt daher zu der Auslegung, dass der Tötungstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nur erfüllt ist, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffenen Tierarten durch das Straßenbauvorhaben in signifikanter Weise erhöht. Dabei sind Maßnahmen, mittels derer solche Kollisionen vermieden oder dieses Risiko zumindest minimiert werden soll, wie Überflughilfen, Leitstrukturen u.ä., in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. bereits den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 35). Hiernach ist das Tötungsverbot nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (z.B. von einem Raubvogel geschlagen werden)." (Rn. 91)


Den Tatbestand des Tötungsverbotes hat das Gericht in seiner Begründung unter Hinweis auf das "generelle Kollisionsrisiko" mit zwei Ausnahmen verneint [2]: 33 % der gemeldeten Fälle mit bekannter Todesursache der Schleiereule und der Waldohreule beruhen laut einem Gutachten auf Kollisionen im Straßenverkehr; durch das Vorhaben war ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko anzunehmen (nicht so beim Steinkauz, der immerhin bereits zu 20 % durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen zu Tode kommt; hier fehlte es aber an der signifikanten Erhöhung). Gleichwohl konnte das Straßenbauvorhaben aufgrund einer vorsorglich aus Gründen des Gemeinwohls erteilten Befreiung der Planfeststellungsbehörde zugelassen werden.

Kritik lässt sich an diesem Inhalt des sehr umfangreichen Urteils in juristischer Hinsicht schwerlich üben [3]. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes verstehen ihr Handwerk. Ethische Bedenken mögen sich bei dem einen oder anderen Leser zwar ankündigen, jedoch badet die Judikative hier lediglich aus, was die autofixierte gesellschaftlich-kulturelle Entwicklung und eine verfehlte Verkehrspolitik über einen längeren Zeitraum völlig "vergeigt" haben. Schließlich könnte man sich ja auch die Frage stellen, ob die wirksamste Vermeidungsmaßnahme nicht der Verzicht auf den Autobahnneubau wäre.

Nochmals zur Erinnerung: Das Tötungsverbot des BNatSchG ist individuenbezogen. Auch ein ethisches Tötungsverbot (welches das BNatSchG nicht im Sinn hat) gilt letztlich nicht Zahlen, sondern Individuen. Am Ende aber argumentiert man schließlich und eben doch mit Zahlen, ethisch (der Bürger, wenn überhaupt) wie juristisch (die Behörden und Gerichte). Man entzieht sich dem Dilemma durch juristische Eleganz. Die geschaffenen Sachzwänge lassen scheinbar kein Entkommen zu; also müssen die als "unvermeidbar hinzunehmenden" "kollisionsbedingten Einzelverluste" - sofern nicht zahlenmäßig signifikant erhöht -, muss der (unausgesprochen bleibende) "dolus eventualis" in großzügig nonchalanter Weise und in Abgleich mit dem Risiko allgemeinen Naturgeschehens (trefflich: "Opfer einer anderen Art") ge-recht-fertigt werden. Die "Zulassung eines neuen Verkehrswegs in einem bislang (an diesem Ort) nicht von einer Straße durchzogenen Naturraum" dient eben irgenwie dem Gemeinwohl, und somit, ethisch wie juristisch, muss das Gemeinwohl irgendwie ja dann doch über dem Leben eines Individuums stehen. Was immer auch dieses Gemeinwohl sein mag, angesichts von Klimawandel, Naturzerstörung, Umweltverschmutzung, ... Doch das sei nur am Rande erwähnt.


[1] § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG v. 25.03.2002: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten ..."; BNatSchG neu geregelt im Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, Bundesgesetzblatt Nr. 51 vom 06.08.2009, Seite 2542, tritt am 10. März 2010 in Kraft.

[2] Rn. 92-96

[3] Es stellt sich allerdings die Frage, warum das bundesnaturschutzrechtliche Tötungsverbot hier überhaupt anwendbar ist - schließlich stellt die planfestzustellende Straße (auch in ihrer späteren Existenz) zunächst nur eine abstrakte Gefahrenlage dar. Verweise im Urteil deuten darauf hin, dass dies bereits in früheren Urteilen des BVerwG und des EuGH geklärt wurde. Der Mentionist ist dieser Frage nicht weiter nachgegangen.

Sonntag, 6. September 2009

Deutsche Tugend






Am Rande von
Tante Gerti
erwähnt






Mein Kumpel Zoltan: Ein Deutscher Schäferhund mit ungarischem Namen in Österreich*. Warum ein solcher Kosmopolit ein derartig gehorsames Mitläufertum zeigt, ist mir ein Rätsel. Naja, ein Hund ist eben auch nur ein Mensch. Doch das sei nur am Rande erwähnt.


*urlaubsbedingt

Tanz der Gehetzten




Eine Flasche mit Leitungswasser, einen Riegel Schokolade*, und von Morgens bis Abends in der Natur unterwegs sein. Mehr brauchte ich nicht, um den ganzen Tag zufrieden zu sein.

Wieder zurück im Arbeitsalltag kam ich nicht umhin, erneut für sie zu tanzen.

Immer mehr, immer schneller, ...

Ich glaube, wir sind verrückt.


*Natürlich vegane Schokolade. Doch das sei nur am Rande erwähnt.

Samstag, 5. September 2009

Impressionen III

... zeigt Aufnahmen des Ehrenberger Befestigungssystems bei Reutte in Tirol, zu dem die Burg Ehrenberg, die Klause, die Festung Schlosskopf und das Fort Claudia gehören.



Nicht nur wegen der baulichen Seltsamkeiten (insbesondere des Fort Claudia), auf welche sich die Fachwelt bislang keinen Reim machen kann, stellt das Befestigungssystem sowohl für den historisch und baulich Interessierten als auch für den Ästheten eine tagfüllende und lohnende Besichtigungstour dar!

Weiterführende links: Burgenwelt Ehrenberg, Burg Ehrenberg (Wikipedia), Fort Claudia (Wikipedia), Burg Ehrenberg (Tiroler Bildungsservice).

Nochmal am Rande erwähnt seien auch die Impressionen I und Impressionen II bei Mentio.

Dienstag, 1. September 2009

Zensur bei YouTube

Erst vor kurzem hat YouTube eines der Videos von PigVision zensiert, das die noch weitgehend übliche betäubungslose Kastration von Ferkeln zeigte. Auf dieses Video war auch die Mentio vom 5. Juli 2009 verlinkt. Näheres zu dem Vorfall ist zu erfahren unter dem Artikel "Fader Beigeschmack auf YouTube" bei Pig-Vision.

Nun wurde durch YouTube auch ein Dokumentations-Video von Soylent-Network zur Nutztierhaltung zensiert (http://www.youtube.com/watch?v=brWHwnDgdmM).



Das Video und eine Foto-Dokumentation können hier angesehen werden.

Wer sich ein wenig auskennt, der weiß, dass hier keine "Horror-Bilder", sondern übliche Alltagsbilder unserer Kultur gezeigt werden. Die Sammelbehältnisse für tote Tiere sind für jeden Tierhaltungs-, Zucht- und Mastbetrieb nach § 10 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) vorgeschrieben (und nur selten mal leer).

Dass an dieser Stelle eine ursprüngliche Anmerkung des Mentionisten einer Selbst-Zensur zum Opfer fiel, sei nur noch am Rande erwähnt.